AGB´s

AGB – Never Stop Playing GmbH

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Never Stop Playing GmbH (nachfolgend „Betreiber“), und ihren Kunden über:

  • die Nutzung der Sport- und Freizeitanlage sowie
  • die Durchführung von Veranstaltungen, Gruppenbuchungen und sonstigen Leistungen.

1.2 Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB.

1.4 Diese AGB gelten für die Buchung von

  • Kursen
  • Miete der Wakeboard-Anlagen und des Wasserparks
  • Miete der Veranstaltungsräume, des Restaurants und der Außenbereiche (inkl. bzw. exkl. Catering)
  1. Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote des Betreibers sind freibleibend und unverbindlich, sofern in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

2.2 Die Buchung bzw. der Auftrag durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst wirksam durch die Annahme des Angebots des Betreibers zustande. Sofern eine Anzahlung vereinbart ist, steht die Wirksamkeit des Vertrages darüber hinaus unter der aufschiebenden Bedingung der fristgerechten Zahlung der Anzahlung.

2.3 Die Annahme des Angebots kann durch den Betreiber entweder in Textform durch die Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung (z. B. E-Mail, Brief, etc.) oder durch Erbringung der Leistung erklärt werden.

2.4 Der Betreiber ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

  1. Leistungsumfang und Leistungserbringung

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung. Die für Veranstaltungen vereinbarte Personenanzahl ist verbindlich, soweit gem. Ziffer 3.2 durch den Betreiber keine Anpassung akzeptiert wird.

3.2 Soweit im Vertrag eine Veranstaltung für eine bestimmte Personenanzahl vereinbart ist, ist eine Reduzierung der Personenanzahl durch den Kunden um maximal 10 % möglich, soweit die Reduzierung 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Betreiber in Textform mitgeteilt wird. In dem Fall erfolgt eine Abrechnung der je Person vereinbarten Entgelte nach der gemeldeten Personenanzahl. Eine Reduzierung danach wird nicht berücksichtigt.

Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 %, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der vereinbarten Personenanzahl abzgl. 10 %.

Im Fall einer Abweichung der Personenanzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Eine Vertragsanpassung aufgrund der Erhöhung der Personenanzahl wird aber erst nach Bestätigung des Betreibers in Textform wirksam.

3.3 Nach Auftragsbestätigung durch den Betreiber sind im Übrigen vom Kunden gewünschten Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nur nach gesonderter Vereinbarung in Textform (z. B. E-Mail, Fax, Brief) zwischen den Parteien möglich.

3.4 Der Betreiber ist berechtigt, einzelne Leistungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen anzupassen, soweit der Gesamtcharakter der Leistung gewahrt bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

3.5 Bei nicht vertragsgemäßer Leistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Mängel sind dem Betreiber sofort nach Kenntnisnahme anzuzeigen. Dem Betreiber ist die Möglichkeit der Nacherfüllung einzuräumen.

  1. Nutzung der Anlagen

4.1 Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr, soweit unter Ziffer 9 (Haftung des Betreibers) nichts anderes bestimmt ist.

4.2 Den Anweisungen des Personals und den Sicherheitsbestimmungen ist jederzeit Folge zu leisten.

4.3 Die Nutzung ist nur bei körperlicher Eignung, d.h.  nur Personen gestattet, die schwimmen können.

4.4 Sicherheitsvorgaben, insbesondere das Tragen vorgeschriebener Schutzausrüstung, sind einzuhalten.

4.5 Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder mit sicherheitsgefährdendem Verhalten kann der Zutritt verweigert werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

4.6 Minderjährige benötigen für die Nutzung der Anlage die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

4.7 Bei Verstößen gegen die Sicherheitsbestimmungen oder Anweisungen des Personals kann ein Ausschluss erfolgen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

4.8 Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist ohne Zustimmung des Betreibers bei Veranstaltungen und Nutzung der Einrichtungen des Betreibers nicht gestattet.  ƒ

  1. Veranstaltungen und Gruppenbuchungen

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Teilnehmer über die geltenden Regelungen zu informieren.

5.2 Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Teilnehmer verursacht werden.

5.3 Die finale Teilnehmerzahl ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn verbindlich mitzuteilen.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2 Für Veranstaltungen und Gruppenbuchungen gelten, sofern nicht anders vereinbart, folgende Zahlungsbedingungen:

  • 30 % Anzahlung bei Vertragsschluss
  • 70 % Restzahlung spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, ist der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.

6.3 Zusätzliche Leistungen und Abrechnung nach Verbrauch
Zusätzliche, nicht vom Vertrag erfasste Leistungen, insbesondere:

  • Getränke
  • Verpflegung
  • Zusatzangebote
  • Mehrverbräuche
  • Teilnehmerabweichungen nach oben

werden nach tatsächlichem Aufwand bzw. Verbrauch berechnet. Die Abrechnung erfolgt nach der Veranstaltung und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

6.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Betreiber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

6.5 Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  1. Kündigung durch den Kunden

7.1 Der Kunde kann bis zur vollständigen Erbringung der Leistungen den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Kündigt der Kunde ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, so ist der Betreiber berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Abweichend von § 648 S. 3 BGB wird vermutet, dass dem Betreiber in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Kündigung eine Vergütung in Höhe nachfolgender Prozentsätze von der vereinbarten Vergütung zusteht:

  • bis 120 Tage vor Veranstaltung: 10 %
  • 119 bis 30 Tage: 30 %
  • 29 bis 7 Tage: 50 %
  • 6 bis 1 Tag: 80 %
  • am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen: 95 %

7.2 Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung.

7.3 Dem Kunden bleibt vorbehalten, höhere ersparte Aufwendungen oder anderweitigen oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb nachzuweisen. Dem Betreiber bleibt vorbehalten, niedrigere ersparte Aufwendungen oder anderweitigen oder böswillig unterlassenen Erwerb darzulegen.

  1. Rücktritt durch den Betreiber

Der Betreiber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt oder vom Betreiber nicht zu vertretender (i) behördlicher Auflagen oder (ii) Sicherheitsrisiken nicht möglich oder dauerhaft erschwert ist,
  • die Veranstaltung aus Gründen, die nicht vom Betreiber zu vertreten sind, den Geschäftsbetrieb des Betreibers beeinträchtigt,
  • die Sicherheit von Gästen, Mitarbeitern und Dritten bei Durchführung der Veranstaltung gefährdet wird,
  • durch den Kunden und seine Gästen gegen die Sicherheitsvorschriften, Hausordnung und die Weisungen des Betreibers verstoßen wird oder
  • vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen

Bereits geleistete Zahlungen werden – soweit dem Betreiber keine Ansprüche gegen den Kunden zustehen – erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet, soweit eine Verschiebung des Termins dem Kunden zumutbar ist.

  1. Haftung des Betreibers

9.1 Der Betreiber haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

9.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt; ebenso eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

  1. Höhere Gewalt

10.1 Bei höherer Gewalt sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.

10.2 Es wird ein Ersatztermin vereinbart, soweit für den Kunden zumutbar. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. 

  1. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
Details unter: www.supieria.de/datenschutz

  1. Hausordnung

Die nachfolgende Hausordnung ist Bestandteil des Vertrags. Verstöße können zum Ausschluss ohne Rückerstattung führen.

  1. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Gerichtsstand ist Rostock, soweit zulässig.
13.3 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so werden hierdurch die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine rechtlich zulässige Regelung vereinbaren, die soweit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.

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